Die Projektidee

Inklusives Kulturangebot für Gehörlose und Hörende

Alles begann mit Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention. Dieser fordert dazu auf, die „Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport“ auch für Menschen mit Behinderung zu entwickeln und umzusetzen. Der Vorstand des Komki e.V. bedauert, dass dies nicht schon längst eine Selbstverständlichkeit ist. 
Da unser Verein sich bereits bei der Sanierung des Kinos erfolgreich für Barrierefreiheit des Gebäudes eingesetzt hat (Flexible Bestuhlung ermöglicht freie Platzwahl auch für Rollstuhlfahrer, die Tische im Foyer sind unterfahrbar und hydraulisch höhenverstellbar, die Behindertentoilette ist mit Kippspiegel versehen, die Türen sind breiter als normal, vor dem Haus wird ein Bedarfsparkplatz für Gehbehinderte vorgehalten) entstand die Idee in Zusammenarbeit mit Gehörlosen und Hörenden, Künstlern und Filmemachern regelmäßige inklusive Kulturveranstaltungen in den Formaten Varieté/Kleinkunst, Kindertheater/Familienunterhaltung, Film und Diskussionsveranstaltungen zu planen und in den Burg-Lichtspielen umzusetzen.


Maßnahme im Sinne der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen unterstützt und gefördert vom Hessischen Sozialministerium umgesetzt mit Sponsoren, Kooperationspartner und Förderern.